DJ ANDI

APITZSCH

Ihr DJ für Hochzeiten - Geburtstage - Jubiläen - Firmenevents

AGB`s

Auf die Verträge zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer finden folgende Geschäfts-bedingungen des Auftragnehmers Anwendung: 

 

§ 1. Allgemeines

 

Für unseren Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

§ 2. Angebote und Abschluss

 

Alle unsere Angebote sind freibleibend und verlieren nach einem Monat die Gültigkeit. Mündliche Zusagen müssen zu ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.

 

§ 3. Auftragsstornierung

 

Bis 10 Tage nach Buchungseingang haben Sie ein Widerrufsrecht, welches von Kosten befreit ist.

 

Es gelten folgende Regelungen bei einer Stornierung seitens des Veranstalters:

 

- bis 40 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gesamtgage 


- bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 80% der vereinbarten Gesamtgage


- bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Gesamtgage



 

Sollte seitens DJ Andi Apitzsch ein Rücktritt erfolgen (z.B. durch technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod etc.), wird Ersatz
zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Ein Rücktritt vom Vertrag/von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich schriftlich zu erfolgen.

 

§ 4. Preise

 

Bei allen aufgeführten Preisen handelt es sich um Endverbraucherpreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen werden entsprechend
 nachträglicher Vereinbarungen zusätzlich berechnet. Alle angebotenen Preise sind gültig ab dem vereinbarten Beginn der Veranstaltung. Die Gage ist unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung.

 

§ 5. Zahlungsbedingungen

 

Wenn nichts anderes vereinbart wird, sind 50% Vorkasse innerhalb 14 Tage nach Zugang der Buchungsbestätigung zu leisten, entweder bar oder durch Überweisung. Der Rest der Gage ist am Veranstaltungstag bar zu leisten.

 

Inhaber: Andreas Apitzsch

IBAN: DE** ***********

Verwendungszweck: Name/Veranstaltungsdatum

 

In jedem Fall werden bei Zahlungsverzug pro Mahnung 12 % Verzugszinsen in Rechnung gestellt.

 

§ 6. Catering

 

Der DJ und seine Begleitperson (Aufbauhilfe bzw. LJ) erhält während der Veranstaltung ausreichend Getränke und eine Mahlzeit vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

§ 7. Anreisespesen / Nächtigungsspesen

 

Die Anreisespesen sind bis zu 100 km bei allen Paketen im Preis inklusive.Befindet sich der Veranstaltungsort über 100 km entfernt, wird eine Anfahrtspauschale je nach Entfernung berechnet. Bei Veranstaltungen über 150 km, stellt der Veranstalter dem Künstler und seiner Begleitperson (Aufbauhilfe bzw. LJ) ein Zweibettzimmer inkl. Frühstück, kostenlos zur Verfügung.

 

§ 8. Technische Anforderungen

 

Es ist zu stellen: ein Tisch und zwei Stühle, Tischdecke und Stromversorgung 220 V Steckdose

 

§ 9. Auftrittsdauer

 

Die Auftrittsdauer des DJ`s beginnt, wenn nicht anders vereinbart mit dem Abspielen der Musik und endet wie in der Buchung vereinbart. In der Auftrittsdauer ist der Auf- und Abbau nicht enthalten, es handelt sich hierbei um die reine Auftrittsdauer. Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung der Auftrittsdauer während der Veranstaltung möglich(jedoch nur auf das M-Paket). Jede weitere Verlängerungsstunde kostet 80,00 Euro. Maximal sind jedoch nur zwei Verlängerungsstunden möglich.

 

§ 10. Sonstige Bestimmungen

 

Der Vertrag dient nur dem Geschäftsabschluss und hat als Rechnung keinerlei Gültigkeit. Die künstlerische Gestaltung bzw. Art und Weise des Auftrittes obliegt nach Absprache vollkommen dem auftretenden DJ. Der DJ überträgt dem Veranstalter das Recht, auf allen Vorankündigungen (Plakaten, Flyern, Homepage, etc.) für oben angeführte Veranstaltung seinen Künstlernamen zu veröffentlichen. Das auslegen von Flyern ist dem DJ gestattet. Der Veranstalter ist selbstständig für die Anmeldung des Events bei der GEMA zuständig und trägt alle anfallenden Kosten betreffender Aufführungsrechte bei öffentlichen Veranstaltungen.

 

§ 11. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. nicht durchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

Stand 01.10.2016